In den drei kurzen Abhandlungen der 1798 erschienenen Schrift "Der Streit der Fakultäten" erörtert Kant (1724¿1804) das Verhältnis der traditionell als 'untere' Fakultät angesehenen Philosophie zu den drei 'oberen' Fakultäten Theologie, Jura und Medizin. Das revolutionäre Moment der Erörterung liegt darin, daß Kant allein der philosophischen Fakultät die uneingeschränkte Freiheit in Forschung und Lehre zuschreibt sowie die Fähigkeit zur Kritik der eigenen theoretischen Voraussetzungen sowie jener der oberen Fakultäten.