Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.