Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) (Auszug))
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Nachweisgesetz (NachwG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
Mutterschutzverordnungen für Beamtinnen bei Bund und Ländern.
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.