Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
In Deutschland muss jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze im Betrieb stets nachlesen können.
Das Arbeitsrecht umfasst zahlreiche besondere Schutzvorschriften. Einige dieser Bestimmungen sind vom Arbeitgeber auszuhängen oder auszulegen. So erfüllt er die Fürsorgepflicht und vermeidet Geldbußen.
Allgemeine Vorschriften
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG inkl. Verweis auf § 61b ArbGG)
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB, Auszug)
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Hinweisgeberschutzgesetz
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 1)
Spezifische Vorschriften
Ländervorschriften zu den Verkaufs- und Ladenöffnungszeiten
Alle Fakten zur Aushangpflicht
Wo ist der richtige Aufbewahrungsort? Welche Vorschriften müssen zur Verfügung gestellt werden? Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften der Belegschaft nicht zugänglich gemacht werden?
>> Antworten zu diesen und weiteren Fragen beantwortet unser Beitrag Häufig gestellte Fragen zu den Aushangpflichtigen.