Nach einer Schätzung des Bundesamts für Justiz gab es im Jahr 2018 in der Schweiz rund 9000 Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Trotz dieser nicht unerheblichen Zahl und mehrfacher Aufforderung durch den UNO-Kinderrechtsausschuss werden in der Schweiz noch immer keine Daten über die Kinder mit inhaftierten Eltern erhoben. Ebenfalls ungeklärt ist, welche Rechte diesen Kindern zustehen. Ziel dieser Arbeit war es, aufzuzeigen, welche Rechte Kinder mit inhaftierten Eltern in der Schweiz haben, sowie Vorschläge für eine mögliche zukünftige Regelung zu finden.