Zum Buch: 1. TeilDie traditionellen Beziehungen zwischen dem Freistaat der Drei Bünde und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bilden den Ausgangspunkt für die Darstellung der unter Druck von aussen, aber mit Hilfe liberaler Kräfte von innen erfolgten Integration Graubündens in die Helvetische Republik (1798). Die Helvetik war Geburtsstätte des modernen bündnerischen Staatswesens. Bei den kurz skizzierten Totalrevisionen von 1814, 1853 und 1880/1892 wurde immer wieder auf helvetische Rechtsquellen zurückgegriffen. Verdienstvoll waren die Beiträge der beiden Staatsmänner Baptista von Tscharner (1751-1835) und Florian Gengel (1834-1905). Nach einer kritischen Betrachtung der jüngsten Verfassungsentwicklung schliesst der erste Teil mit einem Dank an die Eidgenossenschaft. 2. TeilDer zweite Teil bietet eine historische Übersicht über den Zeitraum von 1526 bis heute, zunächst über die Beziehungen des fast 300-jährigen Freistaates der Drei Bünde zum benachbarten Ausland, alsdann des Kantons Graubünden zur Schweizerischen Eidgenossenschaft. Dabei wird versucht, die Ideen im Handeln von staatslenkenden Personen oder Gruppen zu ergründen: Tendenzen sichtbar zu machen, welche die Aussenbeziehungen je nachdem statisch oder dynamisch, isolierend oder integrierend beeinflussten. Letztlich geht es um das Problem der Spannung zwischen Abgeschlossenheit und Offenheit, Egoismus und Solidarität sowie Eigen- oder Gemeinwohl. Inhaltsverzeichnis: VorwortClaudio Lardi, Regierungspräsident 20061. Teilneuere Verfassungsentwicklung in Graubünden - ein Überblickvon Christian Rathgeb ? Vorbemerkung ? Ausgangslage: Traditionelle Verbindung mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft ? Inspiration an der Quelle des Aufklärungsrechts ? Die mit liberalen Kräften ermöglichte Integration in die Helvetische Republik (1798) ? Die Integration in die Schweizerische Eidgenossenschaft auf Geheiss Napoleon Bonapartes (1803) ? Die Abwendung der Restauration durch die Alliierten (1814) ? Die Eidgenossenschaft ebnet den Weg der inneren Erneuerung Graubündens (1853) ? Die Lehre des Bündners Florian Gengel (1834-1905) ? Die Vollendung des Verfassungswerks nach «Zürcher Muster» 1880/1892) ? Ein neues Verfassungskleid nach 111 Jahren (2003) ? Die feierliche Präambel der neuen Kantonsverfassung ? Schlussbemerkung und Ausblick ? Dank an die Eidgenossenschaft ? Anmerkungen 2. Teil Aussenbeziehungen des Standes Graubündenvon Martin Bundi ? Aktive Aussenpolitik des Freistaates der Drei Bünde ? Zwischen Aufklärung und Reaktion ? Integration in ein grösseres Ganzes ? Die Bundesverfassung von 1848 ? Ja zur Friedensförderung und zum Völkerbund ? Abkapselung und Isolation ? Neue Sicht nach aussen in der Zukunft? ? Anmerkungen