"Der aktuellste Praxiskommentar"
Der bewährte Standardkommentar von Lorenzen u.a. bietet ein zuverlässiges Hilfsmittel für Fragen zu der schwierigen und umkämpften Materie des Personalvertretungsrechts.
Die Verfasser sind seit vielen Jahren in der öffentlichen Verwaltung und in der Gerichtsbarkeit mit dem Personalvertretungsrecht befasst. So ist die Praxisnähe des Kommentars gewährleistet.
Alles Relevante zum Personalvertretungsrecht
- Die Kommentierung zeichnet sich durch inhaltliche Ausgewogenheit und Praxisnähe aus.
- Sie berücksichtigt ausführlich auch die besonderen Verwaltungszweige (z.B. Bundespolizei, Bundeswehr und Sozialversicherungsträger).
- Neben der Kommentierung des BPersVG und der Wahlordnung sind Erläuterungen zu den für das Personalvertretungsrecht wichtigen Vorschriften der §§ 168-175 SGB IX und §§ 15, 16 KSchG enthalten.
- Im Anhang sind ergänzende Vorschriften zusammengestellt.
Sichere Orientierung
- Die Kommentierung ist übersichtlich und systematisch gegliedert.
- Grundlegendes und aktuelles Schrifttum ist am Beginn der Erläuterungen zu jeder Vorschrift umfassend dokumentiert.
- Inhaltsübersichten und sachliche Hervorhebungen erleichtern die Orientierung.
Ein zuverlässiges Hilfsmittel für das Landesrecht
- Das Werk geht detailliert auf die Gültigkeit zahlreicher umstrittener Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen der Länder ein und benennt jeweils die landesrechtlichen Parallelvorschriften.
- Ergänzend zur Kommentierung sind die Personalvertretungsgesetze der Länder enthalten. Eine Synopse erschließt die Fundstellen der einzelnen Regelungsthemen.
Novelle zum BPersVG
Seit Juli 2021 wird die BPersVG-Novelle kontinuierlich durch neue Kommentierung in das Werk eingearbeitet und durch eine Synopse des BPersVG-Textes n.F. zu a.F. ergänzt.
Auf diese Weise ermöglicht der "Lorenzen" einen schnellen und bequemen Zugang zu allen wichtigen Informationen aus einer Hand.
Den über die Jahre hinweg regelmäßig positiven Rezensionen bleibt letztlich nur eine weitere Empfehlung hinzuzufügen: Wer in der wissenschaftlichen Betrachtung, in der richterlichen Rechtsfindung oder in der Praxis der Exekutive personalvertretungsrechtliche Fragen zu lösen hat, findet hier jede notwendige Unterstützung.
Prof. Dr. Frank Bieler, Braunschweig
Die Personalvertretung 11/2016
Die Verfasser gehen hierbei regelmäßig kritisch vor, wägen Ihre Überlegungen sorgfältig ab und geben damit eine überzeugende Aussage zum jeweils behandelten Thema ab, die wissenschaftlich exakt, praktikabel und nicht selten richtungweisend ist.
Mit Recht wird diesem Werk seit Jahrzehnten eine Spitzenstellung in der personalvertretungsrechtlichen Kommentarliteratur zugemessen.
Prof. Dr. Frank Bieler, Braunschweig
Die Personalvertretung 09/2015
Das Werk zeichnete sich schon immer als ein Kommentar aus, der präzise analysiert, kritisch würdigt, Fehler und Unpassendes benennt und dann aber weiter führende und ausgewogene Vorschläge bzw. Ergebnisse vorlegt. Trotz einiger Bearbeiterwechsel hat sich hieran nichts geändert - und das ist gut so. Der Kommentar bleibt weiterhin ein Spitzenwerk der personalvertretungsrechtlichen Literatur, dem jeder Benutzer vertrauen kann.
Prof. Dr. Frank Bieler, Braunschweig
Die Personalvertretung 08/2014
Der Kommentar von Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber nimmt hinsichtlich Ausfürhrlichkeit,
Aktualität und Zusatzausstattungsmerkmale (Abdruck und teilweise sogar Kommentierung weiterer Normtexte
jenseits des Bundespersonalvertretungsgesetzes) eine führende Marktstellung unter den Bundespersonal-
vertretungsgesetzkommentaren ein.
Prof. Dr. Timo Hebeler<
ZBR 05/2013
Das Werk hat in den vielen Jahren seines Erscheinens hohes Ansehen und einen exzellenten Ruf erworben, der mit jeder Aktualisierung erneut bestätigt wird. Der "Lorenzen" ist zu Recht ein in überwiegendem Maße zum BPersVG zitierter Kommentar.
Prof. Dr. Frank Bieler, Braunschweig
Die Personalvertretung 08/2011
Dieser Kommentar erscheint seit längerer Zeit nicht nur als Druckwerk, sondern enthält in kurzen Abständen auch für die elektronische Version Updates. Für welche Version der Benutzer sich auch entschieden hat, er hat binnen Kurzem die aktuelle Fassung des Werkes zur Hand; und aktuelle Version heißt in diesem Zusammenhang tatsächlich auch Erläuterungen unter Berücksichtigung der jeweils jüngsten Rechtsprechung, Gesetzentwicklung und der Literaturmeinungen. Die Verfasser gehen bei der Einarbeitung in den Kommentar regelmäßig kritisch vor, zeigen Bedenken oder Zustimmendes auf und geben damit eine tief greifende Information und Darstellung des jeweiligen Themenkomplexes. Wer mit diesem Werk arbeitet, findet wissenschaftliche Grundlegung ebenso wie praktische Anwendungshilfe. Das Werk behauptet seit Jahren zu Recht seine Spitzenstellung in der personalvertretungsrechtlichen Kommentarliteratur.
Prof. Dr. Frank Bieler, Braunschweig
Die Personalvertretung 06/2010