Der Handkommentar enthält das geltende Urheberrechtsgesetz (Stand 1.1.2012), jeweils in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Der Kommentar versteht sich als Werkzeug für den Praktiker, der nebst der aktuellen Schweizer Lehre und Rechtsprechung auch die neuen Tendenzen in der Schweiz und auf internationaler Ebene im Auge behalten will. Eines der Hauptgewichte des Kommentars liegt in der Berücksichtigung des Einflusses der neuen Technologien und der internationalen Entwicklungen auf das geltende Recht und die Rechtsentwicklung in der Schweiz, weshalb darin auch Aspekte des europäischen Rechts, des US-Rechts sowie generell neueste Entwicklungen im Bereich des internationalen Urheberrechts mit berücksichtigt werden. Die Kommentatoren setzen sich aus Praktikern und Dozenten aus den verschiedenen Landesteilen der Schweiz zusammen. Deutsche Spezialisten beleuchten in separaten Kapiteln ausgewählte Aspekte des deutschen und europäischen Urheberrechts.